Die Stützmauer (1)


Die Bruchsteinstützmauer (1)

Zu unserem neuen Haus teilte uns im Frühjahr letzten Jahres (2021) der Stadtarchivar Herr Helmut Fritz auf unsere Anfrage zu der Geschichte der Liegenschaft Untergasse 7 in 61250 Usingen folgendes mit:

[…] “bei dem von Ihnen angesprochenen Haus in der Untergasse 7 in Usingen handelt es sich um das 1820 erbaute ehemalige Wachthaus des seinerzeitigen Schlosses. Es wurde später als Amtszivilgefängnis benutzt und nach dem 2. Weltkrieg profanisiert.
Im Anhang sende ich Ihnen ein Foto des Gefängniszustandes im Jahr 1906
Mit freundlichen Grüßen, Helmut Fritz, Stadtarchivar”

Das Bild:

Lothar hat die Stützmauer vor dem Haus auf eine Forderung / Anfrage von Hessen-Mobil hin freigelegt. Die Stadt Bad Homburg teilte uns daraufhin mit, dass wir ein Gutachten über die Standfestigkeit der Mauer erstellen lassen müssen. Das haben wir nun in Auftrag gegeben. Es ist klar, dass man solch eine alte Mauer mal ‘durchchecken’ lassen muss, vor allen Dingen auch, da unsere Mauer an der Bundestraße im Ort vorbeiführt. Ich werde weiter berichten …

Der Bewuchs rund um das Haus sieht auf dem alten Foto spannend und sehr schön aus. Wir haben es sehr bedauert, das dekaden-alt-gewachsene Efeu, das an der großen Mauer wuchs, entfernen zu müssen. Allerdings ist auch klar, dass sich solch ein Bewuchs destabilisierend, wahrscheinlich gerade auf eine Bruchsteinmauer auswirken kann.

Wir haben aktuell auch einen Baumstatiker damit beauftragt, sich alle Bäume im Garten anzuschauen. Die Baubehörde in Bad Homburg geht anscheinend davon aus, dass sich der Bewuchs zwischen Mauer und Haus, einschließlich der großen Linde hinter der Mauer, auf die Standsicherheit negativ auswirken könnten. Das macht uns große Sorgen, da uns die Bäume mithin das wichtigste an der Liegenschaft hier sind.

Wir gehen davon aus, dass Bäume immer einer Bodenerosion entgegenwirken und grundsätzlich einen stabilisierenden Effekt haben. Ich denke man muss lediglich die Statik der Bäume abklären, und hören wie der Baumstatiker die Verwurzelung  einschätzt, das heißt, wie stark die Bäume durch ihre Verwurzelung standfest und stabilisiert sind und eine Umstürzen bei starken Windböen unwahrscheinlich ist. Auch die Art des richtigen Beschnitts muss geklärt werden.

Leider hat Usingen anscheinend noch keine Baumschutzsatzung. Wir wissen nicht, inwieweit sich dieser Umstand auf unsere Situation hinsichtlich unserer Bäume in der Liegenschaft auswirken kann im Falle der Stützmauer zur Untergasse hin. Wir werden aber alles tun, um unsere Bäume zu schützen – das versteht sich von selbst!

 

 


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